Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 25679
Firma: Agrarhof Saidenberg GmbH
Sitz: Pfaffroda
Veränderungen
HRB 25679: Agrarhof Saidenberg GmbH, Pfaffroda, Alte Dorfstraße 21, 09548 Kurort...
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HRB 25679: Agrarhof Saidenberg GmbH, Pfaffroda, Hauptstraße 66, 09526 Pfaffroda ...
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HRB 25679:Agrarhof Saidenberg GmbH, Pfaffroda, Hauptstraße 66, 09526 Pfaffroda O...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.03.2010 12:00:00
Agrarhof Saidenberg GmbH, Pfaffroda, Hauptstraße 66, 09526 Pfaffroda OT Dörnthal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 66, 09526 Pfaffroda OT Dörnthal. Gegenstand des Unternehmens: Pflanzliche und tierische Produktion und alle damit im Zusammenhang stehenden Betätigungen; Erzeugung alternativer Energien und deren Vermarktung; Vermietung und Verpachtung eigener Objekte und Grundstücke; Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Landschaftsgestaltung, -schutz, -pflege und Naturschutz. Stammkapital: 50.250,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kluge, Giseltraud, Pfaffroda-Haselbach, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Grosse, Kerstin, Hartmannsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schlieder, Sven, Pfaffroda OT Dörnthal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung der Agrargenossenschaft e.G. Dörnthal, mit dem Sitz in Pfaffroda (Amtsgericht Chemnitz, GnR 185).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Grosse, Kerstin aus Hartmannsdorf,
Kluge, Giseltraud aus Pfaffroda-Haselbach,
Schlieder, Sven aus Pfaffroda OT Dörnthal