Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 25669
Firma: MicroTac Systems GmbH
Sitz: Plauen
Löschungen von Amts wegen
HRB 25669: MicroTac Systems GmbH, Plauen, Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen....
Löschungsankündigungen
HRB 25669: MicroTac Systems GmbH, Plauen, Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen....
Veränderungen
HRB 25669: MicroTac Systems GmbH, Plauen, Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen....
Veränderungen
HRB 25669:MicroTac Systems GmbH, Plauen, Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen.D...
Veränderungen
HRB 25669:MicroTac Systems GmbH, Plauen, Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen.D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2010 12:00:00
MicroTac Systems GmbH, Plauen, Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2010 mit Nachtrag vom 04.03.2010. Geschäftsanschrift: Reißiger Gewerbering 35, 08525 Plauen. Gegenstand des Unternehmens: Fertigung und Handel von Haftverschlüssen und Klettbändern und Produktionen von Insektenschutznetzen (Industrietextilien) für Handel und Industrie, wobei der Handel jeweils durch Belieferung von Zwischenhändlern erfolgt. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jahn, Werner Alfred, Plauen OT Jößnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der MicroTac Systems AG, mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRB 19376).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.