Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 25657
Firma: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Sitz: Großpösna
Adresse: Am Westufer 3, 04463 Großpösna
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25657: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Großpösna, Am Westufe...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25657: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Großpösna, Am Westufe...
Veränderungen
HRB 25657: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Großpösna, Am Westufe...
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HRB 25657: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Großpösna, Am Westufe...
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KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Borna, Deutzener Straße 73, 0455...
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Veröffentlichung vom 31.03.2010 22:00:00
KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Borna, Deutzener Straße 73, 04552 Borna.Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2010 mit Nachtrag vom 09.03.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 306.000,00 EUR auf 331.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 331.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 17.12.2009 sowie Beschluß ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der Kommunalentsorgung Leipziger Land - Kell - GmbH mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig, HRB 953) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Spaltung","Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung")Neueintragungen
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