Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 25484
Firma: Brendel Ingenieure Leipzig GmbH
Sitz: Leipzig
Adresse: Lessingstraße 10, 04109 Leipzig
Löschungen von Amts wegen
HRB 25484: Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Lei...
Löschungsankündigungen
HRB 25484: Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Lei...
Veränderungen
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Löschungen von Amts wegen
Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Leipzig. Von A...
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Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Leipzig. Die G...
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Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Leipzig. Der G...
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Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Leipzig.Ausges...
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Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Leipzig.Die Br...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2009 22:00:00
Brendel Ingenieure Leipzig GmbH, Leipzig, Lessingstraße 10, 04109 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2009. Geschäftsanschrift: Lessingstraße 10, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Planung für die Entwicklung und Realisierung von technischen Anlagen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Rodeck, Torsten, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes (Teilbetrieb "Zweigniederlassung Leipzig") der Brendel Ingenieure Dresden GmbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 3947) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 27.08.2009 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Spaltung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Rodeck, Torsten aus Leipzig