Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 25171
Firma: SAXONY SOLAR AG
Sitz: Zwickau
Veränderungen
HRB 25171: SAXONY SOLAR AG, Zwickau, Schubertstraße 37, 08058 Zwickau. Von Amts ...
Veränderungen
HRB 25171:SAXONY SOLAR AG, Zwickau, Horchstraße 12, 08056 Zwickau.Änderung der G...
Veränderungen
SAXONY SOLAR AG, Zwickau, Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf.Nach Änderung nun...
Vorgänge ohne Eintragung
SAXONY SOLAR AG, Zwickau, Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf.Am 29.09.2009 wur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.08.2009 12:00:00
SAXONY SOLAR AG, Zwickau, Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.02.2009 zuletzt geändert am 18.06.2009. Die Hauptversammlung vom 18.06.2009 hat die Änderung des Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 60553) beschlossen. Geschäftsanschrift: Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Entwicklung, Vertrieb von Solarmodulen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten wie Planung, Realisierung und alle Dienstleistungen zu Solaranlagen und alle Aktivitäten zur Entwicklung, Vermarktung und Errichtung von Produktionsanlagen und Verfahrenstechnik. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Prof. Dr. Sadowski, Ulf, Zwickau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2009 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17.06.2014 durch Ausgabe neuer, eingeteilt in bis zu 25.000 auf den Namen lautende, Stückaktien einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann für Spitzenbeträge und soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der Sacheinlage erfolgt (Genehmigtes Kapital 2009/I).Personen: Prof. Dr. Sadowski, Ulf aus Zwickau