Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 25113
Firma: ATS - Sachse GmbH
Sitz: Leipzig
Veränderungen
HRB 25113: ATS - Sachse GmbH, Leipzig, Klarastraße 35, 04229 Leipzig. Änderung d...
Veränderungen
ATS - Sachse GmbH, Naunhof, Am Nixloch 1 a, 04683 Naunhof. Die Gesellschafterver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.07.2009 12:00:00
ATS - Sachse GmbH, Naunhof, Am Nixloch 1 a, 04683 Naunhof.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2009. Geschäftsanschrift: Am Nixloch 1 a, 04683 Naunhof. Gegenstand des Unternehmens: Elektrosteuerungsbau, Maschinenanlagemontagen und Optimierung von Schmelzofenanlagen sowie Bauleitung und Qualitätsmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Sachse, Gunther, Naunhof, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "ATS - Sachse e.Kfm." mit dem Sitz in Naunhof (Amtsgericht HRA 15806) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 15.05.2009. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 30.06.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Sachse, Gunther aus Naunhof