Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 2495
Firma: ETG Grundstücksgesellschaft mbH
Sitz: Krostitz, Ortsteil Hohenossig
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HRB 2495: ETG Grundstücksgesellschaft mbH, Krostitz, Ortsteil Hohenossig, Im Mit...
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ETG Grundstücksgesellschaft mbH, Hohenossig, Im Mittelfeld 14, 04509 Krostitz. D...
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ETG Elevator Trading GmbH, Hohenossig, Im Mittelfeld 14, 04509 Krostitz. Die Ges...
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Veröffentlichung vom 21.12.2006 12:19:00
Stahlbau Podelwitz GmbH, Hohenossig (Im Mittelfeld 14, 04509 Krostitz). Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ETG Elevator Trading GmbH. Neuer Gegenstand: Stahlbau und alle damit zusammenhängenden Leistungen des metall- und stahlverarbeitenden Gewerbes. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Handel und der Vertrieb von Personen- und Lastenaufzügen sowie Fahrtreppen, von Komponenten für den vorgenannten Betrieb sowie die damit zusammenhängende Beratung; sämtliche vorstehenden Leistungen werden nur gegenüber Wiederverkäufern erbracht. Die ETG Elevator Trading GmbH mit dem Sitz in Hohenossig (Amtsgericht Leipzig, HRB 12048) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.