Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 24925
Firma: bsw Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Sitz: Dresden
Adresse: Rudolf-Walther-Str. 4, 01156 Dresden
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HRB 24925: bsw Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH, Dresden, Rudolf-Wa...
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bsw Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH, Dresden (Rudolf-Walther-Str. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.10.2006 08:31:00
bsw Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH, Dresden (Rudolf-Walther-Str. 4, 01156 Dresden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der staatsbürgerlichen, sozialen, wirtschaftlichen, naturwissenschaftlich-technischen Bildung junger und erwachsener Staatsbürger in Europa im Sinne der in Europa im Sinne der im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung niedergelegten Grundsätze einer freiheitlichen, sozialverpflichteten Wirtschaft- und Gesellschaftsordnung. Es dient außerdem seinen Mitgliedern als Informations-, Beratungs- und Koordinierungsstelle in allen Fragen der Bildungsarbeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prötzsch, Heiko, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes des Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft e.V., mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 981) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungserklärung vom 29.06.2006 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung ist wirksam geworden durch Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 18.10.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Prötzsch, Heiko aus Dresden