Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 24882
Firma: Eikelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Brand-Erbisdorf
Adresse: Wiesenstraße 2, 09618 Brand-Erbisdorf
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HRB 24882: Eikelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH, Brand-Erbisdorf, Wiesenstr...
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RT Steuerberatungsgesellschaft Ruhland mbH, Brand-Erbisdorf, Wiesenstraße 2, 096...
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Veröffentlichung vom 04.05.2009 13:20:00
RT Steuerberatungsgesellschaft Ruhland mbH, Brand-Erbisdorf, Wiesenstraße 2, 09618 Brand-Erbisdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2008 mit Nachtrag vom 09.03.2009. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 2, 09618 Brand-Erbisdorf. Gegenstand des Unternehmens: Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eikelmann, Dirk, Leubsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Ganzes der RT Steuerberatungsgesellschaft Ruhland mbH, mit dem Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing, HRB 11187) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 30.12.2008 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Die Abspaltung wurde am 16.04.2009 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Eikelmann, Dirk aus Leubsdorf