Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 24014
Firma: Agrargesellschaft Langenreichenbach mbH
Sitz: Mockrehna, OT Langenreichenbach
Adresse: Am Heidelbach 25, 04838 Mockrehna, OT Langenreichenbach
Veränderungen
HRB 24014: Agrargesellschaft Langenreichenbach mbH, Mockrehna, OT Langenreichenb...
Veränderungen
HRB 24014: Agrargesellschaft Langenreichenbach mbH, Mockrehna, OT Langenreichenb...
Veränderungen
Agrargesellschaft Langenreichenbach mbH, Mockrehna, OT Langenreichenbach, Am Hei...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.04.2008 12:00:00
Agrargesellschaft Langenreichenbach mbH, Mockrehna, OT Langenreichenbach (Am Heidelbach 25, 04838 Mockrehna, OT Langenreichenbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Erzeugung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, deren Veredlung sowie die Vermarktung und der Absatz dieser Erzeugnisse. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten. Die Gesellschaft betreibt ferner ein Handelsgeschäft mit landwirtschaftlichen Geräten. Es ist dem Unternehmen auch gestattet, die ihr gehörenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie Grundstücke zu vermieten und zu verpachten. Stammkapital: 158.550,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kirchhof, Mathias, Kossa, OT Durchwehna, *XX.XX.XXXX; Dr. Ruscher, Michael, Mockrehna, OT Langenreichenbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Agrargenossenschaft Langenreichenbach e.G., mit dem Sitz in Langenreichenbach (Amtsgericht Leipzig, GnR 382). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Ruscher, Michael, Mockrehna aus OT Langenreichenbach,
Kirchhof, Mathias, Kossa aus OT Durchwehna