Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 23958
Firma: LANDY GmbH Immobilienverwaltung, Immobilienvermarktung
Sitz: Leipzig
Adresse: Rückertstraße 16, 04157 Leipzig
Veränderungen
HRB 23958: LANDY GmbH Immobilienverwaltung, Immobilienvermarktung, Leipzig, Rück...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 21.07.2017 18:30:00
HRB 23958: LANDY GmbH Immobilienverwaltung, Immobilienvermarktung, Leipzig, Rückertstraße 16, 04157 Leipzig. Die Gesellschaft hat am 20.07.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zwischen der Projekt Alfa sp. z o.o. mit Sitz in Gdansk, Polen und der hiesigen Gesellschaft gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die Projekt Alfa sp. z o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht mit Sitz in Gdansk, Polen, als übertragende Gesellschaft und die LANDY GmbH Immobilienverwaltung, Immobilienvermarktung, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Leipzig als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister des Amtsgerichts Gdansk-Polnoc in Gdansk, VII Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der Registernummer KRS 0000026008; die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 23958. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen LANDY GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten LANDY GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der LANDY GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der LANDY GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der LANDY GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rückertstr. 16 in 04157 Leipzig geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der LANDY GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Infolge der grenzüberschreitenden Verschmelzung wird die übernehmende Gesellschaft alle Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft durch Universalsukzession gern. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sowie Art. 494 § 1 i.V. m. Art. 516 des polnischen Gesetzes über Handelsgesellschaften übernehmen. Nach der Verschmelzung wird die übernehmende Gesellschaft Schuldnerin der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft. Zum Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft finden die Vorschriften der Art. 516 des polnischen Gesetzes über Handelsgesellschaften Anwendung, insbesondere § 2 des vorgenannten Artikels, wonach ein Gläubiger der übertragenden Gesellschaft innerhalb eines Monats ab dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans Sicherheit bezüglich seiner Forderungen verlangen kann, wenn er glaubhaft macht, dass die Verschmelzung die Befriedigung der Forderungen gefährdet. Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können Informationen über die Bedingungen der Ausübung ihrer Rechte unter den nachfolgend genannten Anschriften kostenlos einholen: Übertragende Gesellschaft: Projekt Alfa sp. z o.o., ul. Podwale Grodzkie 5, 80-895 Gdansk, Polen Übernehmende Gesellschaft: LANDY GrnbH Immobilienverwaltung Immobilienvermarktung, Rückertstr. 16, 04157 Leipzig, Bundesrepublik Deutschland Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Neueintragungen
LANDY GmbH Immobilienverwaltung, Immobilienvermarktung, Leipzig (Rückertstr. 16,...