Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 23846
Firma: Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH
Sitz: Wolkenstein
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23846: Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein, Am...
Veränderungen
HRB 23846: Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein, Am...
Vorgänge ohne Eintragung
Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein, Am Kurpark 3,...
Vorgänge ohne Eintragung
Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein, (Am Kurpark 3...
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Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein (Am Kurpark 3,...
Vorgänge ohne Eintragung
Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein (Am Kurpark 3,...
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Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein (Am Kurpark 3,...
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Veröffentlichung vom 08.11.2007 12:00:00
Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, Wolkenstein (Am Kurpark 3, 09429 Wolkenstein OT Warmbad). Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kurgesellschaft Warmbad Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Wolkenstein und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Kurgesellschaft Warmbad Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Wolkenstein (Amtsgericht Chemnitz, HRB 14272) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.