Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 23631
Firma: Reuter Unternehmensberatung GmbH
Sitz: Lößnitz
Veränderungen
HRB 23631: Reuter Unternehmensberatung GmbH, Lößnitz, Waldsiedlung 5 d, 08294 Lö...
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Veröffentlichung vom 27.04.2020 18:00:00
HRB 23631: RBV Reuter Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Lößnitz, Oberalberodaer Straße 16, 08294 Lößnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Reuter Unternehmensberatung GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Waldsiedlung 5 d, 08294 Lößnitz. Neuer Gegenstand: betriebswirtschaftliche Beratung von Privatpersonen und Unternehmen mit Schwerpunkt Existenzgründungen, Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen und Unternehmen mit Sanierungsbedarf; Beteiligung an anderen Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens. Prokura geändert, nun Prokura geändert, nun Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reuter, Katharina, Lößnitz, *XX.XX.XXXX. Die Reuter Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Lößnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 27934) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Reuter, Katharina aus Lößnitz
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HRB 23631: RBV Reuter Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Lößnitz, Ob...
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Neueintragungen
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