Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 23624
Firma: LH Leder Holding Vermögensverwaltung GmbH
Sitz: Zossen
Veränderungen
LH Leder Holding Vermögensverwaltung GmbH, Dresden, Zehrensdorfer Str. 4, 15806 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2005 10:02:00
LH Leder Holding Vermögensverwaltung GmbH, Dresden (Wilhelm-Liebknecht-Str. 6, 01257 Dresden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2005. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Wertpapieren und Beteiligungen anderer Unternehmen jeglicher Rechtsform, Übernahme von Holding-Funktionen bezüglich erworbener Beteiligungen (insbesondere Wahrnehmung der Verwaltung, Koordination und Kontrolle sowieErbringung von Dienstleistungen für die Beteiligungen), Verwaltung eigenen Vermögens sowie Vornahme aller Geschäfte, welche unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck förderlich sind. Stammkapital: 103.150,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Frieß, Susanne, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Ganzes der VEM Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 11416) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 03.03.2005 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Abspaltung wurde am 06.05.2005 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Frieß, Susanne aus Dresden