Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 23392
Firma: Eliserv GmbH
Sitz: Taura
Adresse: Köthensdorfer Hauptstraße 13, 09249 Taura OT Köthensdorf
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HRB 23392: Eliserv GmbH, Taura, Köthensdorfer Hauptstraße 9, 09249 Taura OT Köth...
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HRB 23392: Eliserv GmbH, Taura, Köthensdorfer Hauptstraße 9, 09249 Taura OT Köth...
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Eliserv GmbH, Taura, Köthensdorfer Hauptstraße 9, 09249 Taura OT Köthensdorf. Na...
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Eliserv GmbH, Niederwiesa, Köthensdorfer Hauptstraße 9, 09249 Taura OT Köthensdo...
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Eliserv GmbH, Niederwiesa (An der Eiche 11 B, 09577 Niederwiesa OT Lichtenwalde)...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.03.2007 09:32:00
Eliserv GmbH, Niederwiesa (An der Eiche 11 B, 09577 Niederwiesa OT Lichtenwalde). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2007. Gegenstand des Unternehmens: Elektroinstallationen aller Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eibicht, Sabine, Niederwiesa, *XX.XX.XXXX; Schulz, Uwe, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Sabine Eibicht Elektroinstallationen e.K. mit dem Sitz in Niederwiesa (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5925) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 26.02.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG: Die Ausgliederung wurde am 23.03.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Eibicht, Sabine aus Niederwiesa,
Schulz, Uwe aus Chemnitz