Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 2325
Firma: ST Sportservice GmbH
Sitz: Leipzig
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HRB 2325: ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Wohnort g...
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HRB 2325: ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Prokura e...
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HRB 2325: ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Ausgeschi...
Berichtigungen
HRB 2325: ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Berichtig...
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HRB 2325: ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Prokura e...
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HRB 2325: ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Ausgeschi...
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ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Die ST Innovation G...
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ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig. Ausgeschieden: Gesc...
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ST Sportservice GmbH, Leipzig, Wiesenring 11, 04159 Leipzig.Geschäftsanschrift: ...
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WIGE DATA GmbH, Leipzig (Wiesenweg 11, 04159 Leipzig). Die Gesellschafterversamm...
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WIGE DATA GmbH, Leipzig (Wiesenweg 11, 04159 Leipzig). Die Gesellschafterversamm...
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WIGE DATA GmbH, Leipzig (Wiesenweg 11, 04159 Leipzig). Der Beherrschungs- und Ge...
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Veröffentlichung vom 06.04.2006 12:21:00
WIGE DATA GmbH, Leipzig (Wiesenweg 11, 04159 Leipzig). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungsplan vom 14.03.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selbenTag auf die WIGE Performance GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 57401) ) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.