Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 23188
Firma: MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH
Sitz: Leipzig
Adresse: Uferstraße 11, 04105 Leipzig
Löschungen von Amts wegen
HRB 23188: MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH, Leipzig, Uferstraße 11, 04105 Leipzi...
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MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH, Leipzig, Uferstraße 11, 04105 Leipzig.Die MDL F...
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MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH, Leipzig, Uferstraße 11, 04105 Leipzig.Geschäfts...
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MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH, Leipzig (Uferstr. 11, 04105 Leipzig). Bestellt:...
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MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH, Leipzig (Uferstr. 11, 04105 Leipzig). Vertretun...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.05.2007 12:08:00
MDL Mitteldeutsche Leasing GmbH, Leipzig (Uferstr. 11, 04105 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2007. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Leasing- und Vermietungsgeschäften jeglicher Art mit Gütern jeglicher Art, außer genehmigungspflichtiger Güter, die Strukturierung und die Vermittlung von Finanzierungen, die Betreuung und Beratung von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Versicherung der Leasinggüter, die Erbringung von Finanzierungs- und Unternehmensberatung, die Entwicklung und Verwertung von Patenten, der Abschluss von Factoringgeschäften aller Art (soweit es sich nicht um Bankgeschäfte handelt) sowie der An- und Verkauf von Vermögensgegenständen jeglicher Art, die zu den vorgenannten Geschäftszwecken erforderlich sind. Stammkapital: 5.500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Born, Rainer, Würzburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung der MDL Mitteldeutsche Leasing AG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 16982).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Born, Rainer aus Würzburg