Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 22782
Firma: Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Oederan
Veränderungen
HRB 22782: Richard-Hofmann-Stift gGmbH, Oederan, Richard-Rentsch-Straße 23, 0956...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 22782: Richard-Hofmann-Stift gGmbH, Oederan, Richard-Rentsch-Straße 23, 0956...
Veränderungen
HRB 22782: Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 22782: Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf...
Veränderungen
HRB 22782: Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf...
Veränderungen
Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oeder...
Vorgänge ohne Eintragung
Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oeder...
Veränderungen
Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oeder...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.10.2006 07:36:00
Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oederan (Richard-Rentsch-Str. 23, 09569 Oederan). Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Eigenbetriebes Richard-Hofmann-Stift der Stadt Oederan als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und dieÄnderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 24.04.2006 und Nachtrag vom 19.10.2006 sowie Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen den Eigenbetrieb Richard-Hofmann-Stift als Ganzes von der Stadt Oederan übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 100,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Richard-Hofmann-Stift gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oeder...