Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 21449
Firma: Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH
Sitz: Leipzig
Adresse: Sachsenhöhe 14, 04178 Leipzig
Löschungen
HRB 21449: Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH, Leipzig, Sachse...
Veränderungen
HRB 21449: Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH, Leipzig, Sachse...
Veränderungen
HRB 21449:Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH, Leipzig, Sachsen...
Veränderungen
Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH, Leipzig, Sachsenhöhe 14, 0...
Berichtigungen
Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH, Leipzig (Ringstr. 71, 0420...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.03.2005 12:47:00
Fiedler & Hänschen Fassaden - Montage - Leipzig GmbH, Leipzig (Ringstr. 71, 04209 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2005. Gegenstand des Unternehmens: Metallbau, insbes. der Teilbereich Fassadenmontage. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fiedler, Claus, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Hänschen, Mario, Arnstedt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechsende Umwandlung der Fiedler & Hänschen Fassaden Montage OHG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 14569) .Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. Das Stammkapital ist in voller Höhe als Sacheinlage durch Einbringung aller Aktiva und Passiva des formwechelnden Rechtsträgers (AG Leipzig HRA 14569) erbracht. Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Fiedler, Claus aus Leipzig,
Hänschen, Mario aus Arnstedt
