Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 20957
Firma: WEBER DACH & WAND GmbH
Sitz: Mittweida
Adresse: Viersener Straße 13, 09648 Mittweida
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HRB 20957: WEBER DACH & WAND GmbH, Mittweida, Viersener Straße 13, 09648 Mittwei...
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HRB 20957: WEBER DACH & WAND GmbH, Mittweida, Viersener Straße 13, 09648 Mit...
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WEBER DACH & WAND GmbH, Erlau, Viersener Straße 13, 09648 Mittweida.Die Gesellsc...
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WEBER DACH & WAND GmbH, Erlau (Rochlitzer Str. 53 A, 09603 Erlau). Die Gesellsch...
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WEBER DACH & WAND GmbH, Erlau (Rochlitzer Str. 53 A, 09603 Erlau). Die Ausgliede...
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Veröffentlichung vom 01.09.2005 08:13:00
WEBER DACH & WAND GmbH, Erlau (Rochlitzer Str. 53 A, 09603 Erlau). Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR auf 25.450,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Michael Weber e.K. mit dem Sitz in Mittweida (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5396) und eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR auf 25.700,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.700,00 EUR. Der Einzelkaufmann "Michael Weber e.K." mit der Niederlassung in Mittweida (AG Chemnitz, HRA 5396) hat sein Vermögen als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.07.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 250,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen.