Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 17200
Firma: Kreiskrankenhaus Stollberg gemeinnützige GmbH
Sitz: Stollberg/Erzgeb.
Adresse: Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg/Erzgeb.
Veränderungen
HRB 17200: Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Buchholz, Chemnitzer Straße 15, 09...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 13.08.2021 18:00:00
HRB 17200: Kreiskrankenhaus Stollberg gemeinnützige GmbH, Stollberg/Erzgeb., Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Insbesondere wurde geändert: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: Erzgebirgsklinikum gGmbH. Neuer Sitz: Annaberg-Buchholz. Änderung der Geschäftsanschrift: Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz. Neuer Gegenstand: Führung und Betrieb von Krankenhäusern nach Maßgabe des Krankenhausplanes des Freistaates Sachsen und des in sonstigen einschlägigen Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages einschließlich des integrierten Medizinischen Versorgungszentrums. Aufgabe des Klinikums ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfsleistungen Krankheiten, Leiden und Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, wobei die zu versorgenden Personen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden müssen. Bestellt: Geschäftsführer: Porges, Bettina Christiane, Geyer, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Klinikum Mittleres Erzgebirge gGmbH mit dem Sitz in Zschopau (Amtsgericht Chemnitz HRB 21674) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 17200: Kreiskrankenhaus Stollberg gemeinnützige GmbH, Stollberg/Erzgeb., Jah...
Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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