Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 14049
Firma: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Neuenrade
Adresse: Bahnhofstr. 27, 58809 Neuenrade
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HRB 14049: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH, Ottendorf-Okrilla, J...
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HRB 14049: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH, Ottendorf-Okrilla, S...
Berichtigungen
Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH, Ottendorf-Okrilla, Schutterwäld...
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Veröffentlichung vom 04.11.2010 12:00:00
Master & More Verwaltungsgesellschaft für Mastering und Technologieentwicklung mbH, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Str. 27, 01458 Ottendorf-Okrilla.Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 77.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Global Digital Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Ottendorf-Okrilla beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital. Neue Firma: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Gegenstand: Beteiligung an Unternehmen und die Führung deren Geschäfte, etwa als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft, insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung in der Global Digital Disc GmbH & Co KG. Neues Stammkapital: 77.000,00 EUR. Die Global Digital Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Ottendorf-Okrilla (Amtsgericht Dresden HRB 20208) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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