Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 13878
Firma: Kes Bau Projekt GmbH
Sitz: Leipzig
Adresse: Morungenstraße 30, 04249 Leipzig
Löschungen von Amts wegen
HRB 13878: Kes Bau Projekt GmbH, Leipzig, Morungenstraße 30, 04249 Leipzig. Die ...
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HRB 13878: Kes Bau Projekt GmbH, Leipzig, Morungenstraße 30, 04249 Leipzig. Die ...
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HRB 13878: Kes Bau Projekt GmbH, Leipzig, Morungenstraße 30, 04249 Leipzig. Durc...
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HRB 13878: Kes Bau Projekt GmbH, Leipzig, Heinrich-Heine-Straße 15, 04178 Leipzi...
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HRB 13878: Kes Bau Projekt GmbH, Leipzig, Morungenstraße 30, 04249 Leipzig. Prok...
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Veröffentlichung vom 07.09.2006 12:13:00
Kes Bau Projekt GmbH, Leipzig (Heinrich-Heine-Str. 15, 04178 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Generalübernahme von Bauaufträgen jeder Art sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Gegenstand ist des weiteren: Erwerb und Verwaltung von Grundstücken und von Beteiligungen an Unternehmen, Einzelhandel mit Schreib- und Haushaltswaren sowie Waren des täglichen Bedarfs, Lotto, Printmedien und Tabakwaren. Die "Allerlei" Warenhandelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 6402) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 mit Nachtrag vom 30.08.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom jeweils selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.