Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 13870
Firma: Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland-Saale-Orla mbH
Sitz: Plauen
Veränderungen
HRB 13870: Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland-Saale-Orla mbH, Plaue...
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HRB 13870: Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland mbH, Plauen, Jößnitze...
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Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland mbH, Plauen, Jößnitzer Straße 5,...
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Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland mbH, Plauen, Jößnitzer Straße 5,...
Berichtigungen
Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland mbH, Plauen, Jößnitzer Straße 5,...
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Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland mbH, Plauen, Jößnitzer Straße 5,...
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Veröffentlichung vom 19.06.2008 12:00:00
Beteiligungsgesellschaft der Raiffeisenbank Vogtland mbH, Reichenbach (Markt 14, 08468 Reichenbach). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Beteiligungsgesellschaft der Volksbank Vogtland mbH. Neuer Sitz: Plauen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Raiffeisen Immobilien GmbH mit dem Sitz in Greiz (Amtsgericht Jena, HRB 203909) und die Beteiligungsgesellschaft der Raiffeisen - Volksbank Greiz mbH mit dem Sitz in Greiz (Amtsgericht Jena, HRB 206219 ) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.