Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 12950
Firma: TKC-Technische Keramik GmbH
Sitz: Meißen
Veränderungen
HRB 12950: TKC-Technische Keramik GmbH, Meißen, Ziegelstr. 9, 01662 Meißen. Die ...
Veränderungen
HRB 12950: TKC-Technische Keramik GmbH, Meißen, Ziegelstr. 9, 01662 Meißen. Einz...
Veränderungen
HRB 12950: TKC-Technische Keramik GmbH, Meißen, Ziegelstr. 9, 01662 Meißen. Vert...
Veränderungen
TKC-Technische Keramik GmbH, Meißen, Ziegelstr. 9, 01662 Meißen. Die Gesellschaf...
Veränderungen
TKC-Technische Keramik GmbH, Meißen, Ziegelstr. 9, 01662 Meißen. Ausgeschieden: ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 25.09.2008 12:00:00
TKC-Technische Keramik GmbH, Meißen, (Ziegelstr. 9, 01662 Meißen).Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 17.600,00 EUR auf 67.600,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der RS Ingenieurkeramik GmbH Ingenieurbüro für technische Keramik mit dem Sitz in Coswig und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 67.600,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schreiber, Roland, Coswig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die RS Ingenieurkeramik GmbH Ingenieurbüro für technische Keramik mit dem Sitz in Coswig (Amtsgericht Dresden, HRB 14213) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Schreiber, Roland aus Coswig