Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 123526
Firma: Matec Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Döbeln
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HRB 123526: SMB Industriestraße Verwaltungs GmbH, Döbeln, Industriestraße 1-4, 0...
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Veröffentlichung vom 18.06.2019 18:00:00
HRB 123526: Matec Verwaltungsgesellschaft mbH, Döbeln, Industriestraße 1-4, 04720 Döbeln. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung der Gesellschaft). Neue Firma: SMB Industriestraße Verwaltungs GmbH. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens; Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere an Unternehmen, deren Gegenstand Entwicklung, Herstellung, Wartung und Instandhaltung von Fahrerhäusern und Kabinen für stationäre oder mobile Maschinenanlagen oder Fahrzeuge sowie von Anbaugeräten für diese Bereiche und von Komponenten, Baugruppen oder Anlagen für den allgemeinen Maschinen- und Sondermaschinenbau ist. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thieme, Stefan, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Brandes, Sebastian H., Sarstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Salzgitter Maschinenbau Beteiligungs GmbH mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HRB 203007) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Brandes, Sebastian H. aus Sarstedt,
Thieme, Stefan aus DresdenVeränderungen
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