Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 11479
Firma: Euro-Schulen West-Sachsen GmbH
Sitz: Dresden
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HRB 11479: Euro-Schulen West-Sachsen GmbH, Dresden, Wiener Platz 6, 01069 Dresde...
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Euro-Schulen West-Sachsen GmbH, Radebeul, Mozartstraße 6, 01445 Radebeul. Die Ge...
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Euro-Schulen West-Sachsen GmbH, Radebeul, Mozartstraße 6, 01445 Radebeul.Geschäf...
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Veröffentlichung vom 01.11.2007 12:00:00
Euro-Schulen für Thüringen/West-Sachsen GmbH, Radebeul (Mozartstraße 6, 01445 Radebeul). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Euro-Schulen West-Sachsen GmbH. Neuer Gegenstand: Betrieb einer Privatschule mit Schulungstätigkeit im betriebswirtschaftlichen, sprachlichen, medizinalen, gewerblich-technischen und im EDV-Bereich. Die Lehrgänge werden sowohl zur Ausbildung wie zur Fort- und Weiterbildung durchgeführt, auch zum europäischen und internationalen Themenbereich. Die ordnungsgemäße Vorbereitung erstreckt sich auch auf Prüfungen, die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegen sind. Sämtliche Lehrgänge werden sowohl zur Ausbildung sowie zur Fort- und Weiterbildung durchgeführt, auch im europäischen und internationalen Bereich einschließlich Vermittlung von Praktika und Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rudolph, Gustav Anton Joachim, Diplomingenieur oec., Radebeul. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungsplan vom 28.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf die Euro-Schulen West-Thüringen GmbH mit dem Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 6823) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.