Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 11321
Firma: AWOS Import und Export GmbH
Sitz: Meißen
Adresse: Grundstr. 4, 01662 Meißen
Löschungen von Amts wegen
HRB 11321: AWOS Import und Export GmbH, Meißen, Grundstr. 4, 01662 Meißen. Die G...
Löschungsankündigungen
HRB 11321: AWOS Import und Export GmbH, Meißen, Grundstr. 4, 01662 Meißen. Das R...
Veränderungen
HRB 11321:AWOS Import und Export GmbH, Meißen, Grundstr. 4, 01662 Meißen.Das Ins...
Veränderungen
HRB 11321:AWOS Import und Export GmbH, Meißen, Grundstr. 4, 01662 Meißen.Von Amt...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 15.12.2005 08:55:00
AWOS Import und Export GmbH, Meißen (Grundstraße 4, 01662 Meißen). Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Ex- und Import von Baumaterialien, Nahrungs- und Genußmitteln, Textilien, Rohstoffen, Lederwaren, Automobilen, Einrichtungsgegenständen, Sanitäreinrichtungen, Haushaltselektronik und -technik, Haushaltwaren, Geschenkartikel, Computern und deren Zubehörteilen, sowie anderer Waren, soweit dafür keine gesetzlichen Genehmigungen erforderlich sind; desweiteren Sortimentsgroßhandel oder Groß- und Einzelhandel mit food und non-food-Artikeln aller Art; Anbahnung und Entwicklung von Geschäftskontakten; Vermittlung von Produkten; Marketing für Unternehmen (inc. Public Relations/Werbung); Beteiligung an gewerblichen Unternehmungen aller Art und Mitwirkung an der Geschäftsführung dieser Unternehmen; Organisation und Zurverfügungstellung von Speditionsleistungen. Weiterhin Tätigkeiten zur Sanierung und zum Innenausbau von Wohn- und Geschäftshäusern, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe im Sinne von Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung betrieben werden können, nämlich Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Estrichlegearbeiten, Parkettlegearbeiten, Rolladen- und Jalousiebau, Raumausstattung; Bautentrockenlegung, Bodenlegearbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz- und Holzimprägnierung in Gebäuden) sowie Einbau vongenormten Baufertigteilen, wie Fenstern, Türen, Zargen, Regale; Trockenbau sowie Tätigkeiten, die nach § 1 Abs. 2 Handwerksordnung nicht zulassungspflichtig sind.