Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen GnR 460
Firma: Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG
Sitz: Leipzig
Adresse: Bitterfelder Str. 7-9, 04129 Leipzig
Veränderungen
GnR 460: Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 7-9, ...
Veränderungen
GnR 460: Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 7-9, ...
Veränderungen
GnR 460:Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 7-9, 0...
Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 7-9, 04129 Lei...
Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 7-9, 04129 Lei...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.01.2009 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft PRO LEIPZIG eG, Leipzig, (Bitterfelder Str. 7-9, 04129 Leipzig).Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Änderung in § 17 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3: Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein Platz in einem Heim oder Geschäftsraum überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Einlagenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe der als Bestandteil der Satzung beigefügten Anlage zu übernehmen, wonach geregelt ist, dass sich Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung auf das Nutzungsentgelt auswirken, so dass zum Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung bei einem vereinbarten Nutzungsentgelt von 1,00 EUR bis 200,00 EUR ein Geschäftsanteil, von 200,01 EUR bis 300,00 EUR zwei Geschäftsanteile, von 300,01 EUR bis 500,00 EUR drei Geschäftsanteile und von 500,01 EUR vier Geschäftsanteile zu übernehmen sind. Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung des Beitritts 153,39 EUR (mindestens ein Zehntel je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich 25,00 EUR, 50,00 EUR, bzw. 100,00 EUR einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Welche dieser Raten gewährt wird, bestimmt der Vorstand entsprechend den individuellen finanziellen Verhältnissen des Mitglieds. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.