Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen GnR 408
Firma: Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG
Sitz: Annaberg-Buchholz
Adresse: Barbara-Uthmann-Ring 162, 09456 Annaberg-Buchholz
Veränderungen
GnR 408: Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uth...
Veränderungen
GnR 408: Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uth...
Veränderungen
GnR 408: Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uth...
Veränderungen
GnR 408: Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uth...
Veränderungen
GnR 408: Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uth...
Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uthmann-Ring...
Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz, (Barbara-Uthmann-Rin...
Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz, (Barbara-Uthmann-Rin...
Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uthmann-Ring...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.11.2006 09:43:00
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uthmann-Ring 162, 09456 Annaberg-Buchholz). Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Burkhardtsdorf/Kemtau eG mit dem Sitz in Burkhardtsdorf (Amtsgericht Chemnitz GnR 62) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2006 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 12.04.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 22.09.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uthmann-Ring...
Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (Barbara-Uthmann-Ring...