Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen GnR 356
Firma: Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G.
Sitz: Regis-Breitingen
Adresse: Straße des Fortschritts 17, 04565 Regis-Breitingen
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GnR 356: Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen (Straße...
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GnR 356: Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen (Straße...
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GnR 356: Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen (Straße...
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GnR 356: Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen (Straße...
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Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen (Straße des Fort...
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Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen (Straße des Fort...
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Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen, (Straße des For...
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Veröffentlichung vom 23.12.2009 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft Regis-Breitingen e. G., Regis-Breitingen, (Straße des Fortschritts 17, 04565 Regis-Breitingen).Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Geändert: keine Nachschusspflicht. Geändert: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.