Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen GnR 112
Firma: Landwirtschaftsgenossenschaft e.G. Ottendorf/Krumbach
Sitz: Lichtenau
Veränderungen
GnR 112: Landwirtschaftsgenossenschaft e.G. Ottendorf/Krumbach, Claußnitz (Burgs...
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Veröffentlichung vom 11.01.2022 18:00:00
GnR 112: Landwirtschaftsgenossenschaft e.G. Ottendorf/Krumbach, Lichtenau (Burgstädter Straße 97b, 09236 Claußnitz). Die Generalversammlung vom 25.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Claußnitz. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Untermehmens ist: a) die gemeinsame Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Eigentums- und Pachtflächen; b) die Erzeugung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Produkte, deren Züchtung, Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; c) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die in irgendeinem Zusammengang stehen mit landwirtschaftlicher Produktion, kommunalen Dienstleistungen, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung, des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege sowie landeskulturelle und touristische Leistungen, Bau- und Erschließungsarbeiten sowie ausgewählte Dienstleistungen für die Bevölkerung und Unternehmen im ländlichen Raum; d) die Vermietung und Verpachtung genossenschaftlicher Gebäude und Flächen; e) die energetische und stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsgütern, einschließlich der Erforschung und Entwicklung dieser Nutzungsmöglichkeiten sowie die Nutzung von Solartechnologien, Fotovoltaik und die Vermarktung von Energie; f) die Ausgestaltung und Entwicklung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, verbunden mit der bestmöglichen erwerbswirtschaftlichen Verwertung der von Mitgliedern bereitgestellten Arbeitskraft; g) eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit. Beteiligungen an Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen im Rahmen dieses Gegenstandes und zum Zweck der Genossenschaft sind zulässig. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Sitz ist verlegt nach Claußnitz.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Veränderungen
GnR 112: Landwirtschaftsgenossenschaft e.G. Ottendorf/Krumbach, Lichtenau (Am Ba...
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Landwirtschaftsgenossenschaft e.G. Ottendorf/Krumbach, Lichtenau (Am Bahnhof 21,...
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