Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neunkirchen zum Aktenzeichen VR 763
Firma: Interkultureller Freundeskreis Saar-Ost e. V.
Sitz: Neunkirchen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.07.2015 12:14:00
VR 763:Interkultureller Freundeskreis Saar-Ost e. V., Neunkirchen (Auf Krummheck 26, 66589 Merchweiler). eingetragener Verein. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Gewählt als 1. Vorsitzende: Demakow, Lesya, Merchweiler, *XX.XX.XXXX. Gewählt als 2. Vorsitzende: Rui, Laima, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Gewählt als Kassenwart: Zwetkow, Olga, Sankt Ingbert, *XX.XX.XXXX. Es ist beabsichtigt, den Verein von Amts wegen gemäß § 395 FamFG zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt die Firma von Amts wegen gemäß § 31 Abs 2 HGB zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.Personen: Demakow, Lesya aus Merchweiler,
Rui, Laima aus Ottweiler,
Zwetkow, Olga aus Sankt Ingbert