Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 6959
Firma: Haus Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Saarbrücken
Löschungen
HRB 6959: Haus Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Kobenhüttenweg 1, 6612...
Veränderungen
HRB 6959: Haus Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Kobenhüttenweg 1, 6612...
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HRB 6959: Haus Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Im Langfeld 36, 66130 ...
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HRB 6959:Haus Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Im Langfeld 36, 66130 S...
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Veröffentlichung vom 25.10.2010 22:00:00
Karlheinz Haus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Im Langfeld 36, 66130 Saarbrücken.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Haus Beteiligungsgesellschaft mbH. Neuer Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Bestellt als Geschäftsführer: Haus, Hannelore, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haus, Frank, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung der Karlheinz Haus GmbH vom 20.08.2010 Teile ihres Vermögens, und zwar den operativen Geschäftsbetrieb als Gesamtheit, im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Karlheinz Haus GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16744) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Geschäftsanschrift: Im Langfeld 36, 66130 Saarbrücken.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Haus, Frank aus Saarbrücken,
Haus, Hannelore aus Saarbrücken