Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 63305
Firma: Saarfürst - Brauerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Merzig
Adresse: Gewerbegebiet Viezstraße 1, 66663 Merzig
Löschungen
Veröffentlichung vom 29.10.2015 14:34:00
HRB 63305: Saarfürst - Brauerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Merzig, Gewerbegebiet Viezstraße 1, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2015 mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (HRB 17866) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Karlsberg Brauerei GmbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17866) wurde am 29.10.2015 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Der mit der Karlsberg Brauerei GmbH in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17866) am 24.02.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung am 29.10.2015 beendet. Der mit der Karlsberg Brauerei KG Weber in Homburg am 11.10.1979 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.03.1998 zum 31.03.1998 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 63305:Saarfürst - Brauerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Merzig, Ge...
Veränderungen
HRB 63305:Saarfürst - Brauerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Merzig, Ge...
Veränderungen
Saarfürst - Brauerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Merzig, Gewerbegebie...