Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 63283
Firma: Karl Fixemer Geschäftsführungs GmbH
Sitz: Perl
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.03.2022 20:37:00
HRB 63283: Karl Fixemer Geschäftsführungs GmbH, Perl, Auf dem Elm 1, 66706 Perl. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fixemer France GmbH mit Sitz in Perl (Amtsgericht Saarbrücken HRB 106776) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat die weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. KF4 Real Estate GmbH. Der Erwerb, das Halten sowie Veräußern von Beteiligungen an juristischen Personen und Handelsgesellschaften sowie die Verwaltung von Beteiligungen. Neues Stammkapital: 31.400,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Fixemer, Joachim, Perl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2021 mit der Fixemer France GmbH mit Sitz in Perl (Amtsgericht Saarbrücken HRB 106776) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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