Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 43630
Firma: Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen des Arbeiter-Samariter-Bund mbH (GSE des ASB mbH)
Sitz: Illingen
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HRB 43630: Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen des Arbeiter-Samar...
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Veröffentlichung vom 19.06.2015 10:24:00
HRB 43630:Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen des Arbeiter-Samariter-Bund mbH (GSE des ASB mbH), Illingen, Poststraße 7, 66557 Illingen.Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer), 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und 3 Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung) und damit insbesondere die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist, die berufliche und soziale Integration von Erwerbslosen und besonders hilfebedürftigen Menschen zu fördern. Die Gesellschaft kann diesen Zweck insbesondere erfüllen durch: arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Projekte, die Erwerbslose darin unterstützen, sich mit den Problemen der Arbeitslosigkeit zurechtzufinden, ihre erworbenen Kompetenzen zu erhalten und sich auf eine reguläre berufliche Tätigkeit vorzubereiten, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung von Arbeitslosen, insbesondere Jugendlichen, Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf, Maßnahmen, die der Jugendhilfe und -pflege dienen, Maßnahmen, die der beruflichen Umschulung, Weiterbildung sowie der Förderung der allgemeinen Bildung dienen, Information und Beratung von jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen zu Entwicklung beruflicher Perspektiven, Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf, Arbeitsvermittlung von schwer vermittelbaren Jugendlichen und Erwachsenen sowie Krisenintervention und Nachbetreuung im Betrieb, berufsbezogene Schulungen von Arbeitssuchenden und Arbeitnehmer/Innen, Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung behinderter Arbeitssuchender. 2. Die Gesellschaft entscheidet frei darüber, welche der vorgenannten Maßnahmen durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen oder Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 besteht nicht. 3. Der Gesellschaft ist es freigestellt, sich an anderen Gesellschaften, Vereinen, Stiftungen, Körperschaften oder sonstigen Zusammenschlüssen zu beteiligen oder solche zu gründen, sofern deren satzungsmäßiger Zweck auf die Förderung der beruflichen Integration von Erwerbslosen und der Jugendhilfe gerichtet ist. Die Gesellschaft kann auch Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke solcher Körperschaften beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO).Veränderungen
Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen des Arbeiter-Samariter-Bund m...
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