Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 4335
Firma: Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Homburg
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HRB 4335: Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsber...
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HRB 4335: Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsber...
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HRB 4335: Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsber...
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Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsbergstraße 62...
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Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsbergstraße 62...
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Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsbergstraße 62...
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Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Karlsbergstraße 62...
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Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Eisenbahnstraße 49...
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Veröffentlichung vom 20.06.2007 06:56:00
Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Eisenbahnstr. 49, 66424 Homburg). Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Homburg beschlossen, ferner eine Änderung in § 13 (Bekanntmachungen der Gesellschaft). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2007 und der Gesellschafterversammlung der UMI GmbH & Co.KG vom 28.03.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit, -und zwar insbesondere den gesamten für den Vertrieb von Coca-Cola Produkten notwendigen Betrieb-, im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die UMI GmbH & Co.KG mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRA 10161) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Okko-Getränke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Am Halberg 10,...
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