Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 25517
Firma: K & P - MEBA GmbH
Sitz: Wadgassen
Adresse: Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen
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HRB 25517: K & P - MEBA GmbH, Wadgassen, Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen. Be...
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K & P - MEBA GmbH, Wadgassen, Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen. Nicht mehr Geschä...
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K & P - MEBA GmbH, Wadgassen, Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen.Die Gesellschafter...
Berichtigungen
K & P - MEBA GmbH, Wadgassen, (Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen).Die Gesellschaft...
Berichtigungen
K & P - MEBA GmbH, Wadgassen (Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen). Geändert, nun: G...
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Veröffentlichung vom 08.10.2008 12:00:00
K & P Vermietung und Verpachtung GmbH, Rehlingen (Zum Sitters 18, 66787 Wadgassen). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand), § 5 (Geschäftsführung) und § 20 (Bekanntmachungen) beschlossen. K & P - MEBA GmbH. Wadgassen. Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz sowie Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Verwaltungs- und Vertriebsservice; Lagerung, Vertrieb und Montage von PUK-Kabelbahnen; Groß- und Einzelhandel mit Elektroinstallationsbedarf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der MEBA Kabelbahnsysteme GmbH mit Sitz in Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 14646) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.