Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 19869
Firma: Consor4 GmbH
Sitz: Homburg
Adresse: Einöder Straße 6, 66424 Homburg
Veränderungen
Consor4 GmbH, Homburg, Einöder Straße 6, 66424 Homburg. Die Gesellschafterversam...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2011 12:00:00
Consor4 GmbH, Homburg, Einöder Straße 6, 66424 Homburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2011. Geschäftsanschrift: Einöder Straße 6, 66424 Homburg. Gegenstand: Die betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen in den Bereichen Unternehmensstrategie, Kosten- und Verfahrensoptimierung, Personalberatung, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf und -verkauf, Finanzierung und Kapitalbeschaffung, Restrukturierung, Sanierung, Krisenmanagement sowie Interim Management. Stammkapital: 50.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Bellmann, Harald, Beckingen, *XX.XX.XXXX; Schwarz, Gerd Viktor, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Sprunck, Hans-Günther, Kirkel, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Consor4 AG, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16567) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17.11.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Bellmann, Harald aus Beckingen,
Schwarz, Gerd Viktor aus Kaiserslautern,
Sprunck, Hans-Günther aus Kirkel