Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 19564
Firma: Horten Giessen GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
Horten Giessen GmbH, Saarbrücken, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Der Sitz ...
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Horten Giessen GmbH, Saarbrücken, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Die Gesel...
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Horten Giessen GmbH, Saarbrücken, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Nicht meh...
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Horten Giessen GmbH, Saarbrücken, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Gesamtpro...
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Horten Giessen GmbH, Saarbrücken, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Zwischen ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.07.2011 22:00:00
Horten Giessen GmbH, Saarbrücken, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken. Gegenstand: Die Verwaltung von Grundbesitz und Vermögen und der Erwerb, das Eingehen, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, wobei diese Aktivitäten sowohl von dem Unternehmen selbst als auch über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ausgeübt oder auf solche Gesellschaften übertragen werden können. Die Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art, einschließlich der Immobilienentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dreyer, Rolf-Ulrich, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Follmann, Gerd, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX; Kolberg, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX; Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Horten Verwaltungs GmbH & Co. Objekt Giessen KG mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 8682) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dreyer, Rolf-Ulrich aus Düsseldorf,
Follmann, Gerd aus Saarbrücken,
Kolberg, Frank aus Köln,
Wlodarczyk, Ralf aus Bergheim