Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 18965
Firma: SWM Mittelstandsbeteiligung GmbH
Sitz: Riegelsberg
Adresse: Russenweg, 66292 Riegelsberg
Veränderungen
HRB 18965: SWM Mittelstandsbeteiligung GmbH, Riegelsberg, Russenweg, 66292 Riege...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.10.2010 12:00:00
SWM Mittelstandsbeteiligung GmbH, Riegelsberg, Russenweg, 66292 Riegelsberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Russenweg, 66292 Riegelsberg. Das Eingehen und die Verwaltung von Beteiligungen in Höhe von mindestens 10 Prozent an Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie an Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland, die Eingehung von joint-ventures mit solchen Unternehmen, die Entwicklung eigener Produkte, Handelsgeschäfte aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, sowie die Verwaltung und An- & Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken jeglicher Art im In- und Ausland. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Funk, Jens, Petite Rosselle / Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SMW Mittelstandsbeteiligung Aktiengesellschaft, Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16373) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.09.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.