Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 17422
Firma: Gemeindewerke Wadgassen GmbH
Sitz: Wadgassen
Adresse: Wendelstraße 79, 66787 Wadgassen
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HRB 17422: Gemeindewerke Wadgassen GmbH, Wadgassen, Wendelstraße 79, 66787 Wadga...
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Gemeindewerke Wadgassen GmbH, Wadgassen, Wendelstraße 79, 66787 Wadgassen. Nicht...
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Gemeindewerke Wadgassen GmbH, Wadgassen, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen. Die ...
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Gemeindewerke Wadgassen GmbH, Wadgassen, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen.Zwisc...
Berichtigungen
Gemeindewerke Wadgassen GmbH, Wadgassen, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen.1.000...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2008 12:00:00
Gemeindewerke Wadgassen GmbH, Wadgassen, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen. Der Betrieb einschließlich der Errichtung und Erhaltung des Wasserwerks der Gemeinde Wadgassen; daneben kann die Gesellschaft auch Aufgaben der Energieversrogung (insbesondere Strom, Gas, Wärme), sowie Aufgaben der Abwasser- und Abfallbeseitigung für die Gemeinde Wadgassen übernehmen, soweit keine hoheitlichen Aufgaben berührt weren bzw. entgegenstehen. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Erschließung und die Veräußerung von für die Wohnbebauung bzw. für gewerbliche Nutzung vorgesehenen Grundstücken und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte, sowie das Betreiben der gemeindeeigenen Bäder. 100,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: Braun, Harald, Wadgassen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wasserwerk Wadgassen GmbH & Co.KG, Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8812) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Harald aus Wadgassen