Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 17110
Firma: Capitol Discothekenbetriebs-GmbH
Sitz: Bingen
Adresse: Hindenburganlage 3, 55411 Bingen
Löschungen
Capitol Discothekenbetriebs-GmbH, St. Wendel (Hindenburganlage 3, 55411 Bingen)....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.07.2008 12:00:00
Capitol Discothekenbetriebs-GmbH, St. Wendel (Weimarer Straße 4, 66606 St. Wendel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2007. Gegenstand: Unterhaltung, Verpachtung und Vermietung von Gastronomiebedarf, Betrieb einer Discothek, die Durchführung und Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen aller Art, Betrieb einer Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Clemens, Joachim, St. Wendel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen, und zwar des Teilbetriebes Bingen, der CMT Kulturfabrik in der Neufang Brauerei GmbH & Co KG mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRA 8550 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.11.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Clemens, Joachim aus St. Wendel