Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 16088
Firma: Corvis Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Ottweiler
Adresse: Remmesweilerweg 71, 66564 Ottweiler
Veränderungen
HRB 16088: Corvis Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Ottweiler, Remmesweilerw...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.11.2016 15:08:00
HRB 16088: Corvis I Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Ottweiler, Remmesweilerweg 71, 66564 Ottweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Corvis II Geschäftsführungs-GmbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16241) und der Corvis III Geschäftsführungs-GmbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16089) beschlossen sowie die Änderungen in § 1 (Firma, Sitz). und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihnen die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Corvis Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes sind ausgeschlossen. 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der Firma Corvis II Geschäftsführungs-GmbH vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der Firma Corvis III Geschäftsführungs-GmbH vom 23.08.2016 mit der der Corvis II Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16241) sowie mit der Corvis III Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16089) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
137. Vermögensverwaltungsgesellschaft Dillingen mbH, Dillingen (Münchener Str. 1...