Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 15772
Firma: WELLGO Gerätetechnik GmbH
Sitz: Nohfelden
Veränderungen
HRB 15772: WELLGO Gerätetechnik GmbH, Nohfelden, In der Bruchwiese 5, 66625 Nohf...
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HRB 15772: WELLGO Gerätetechnik GmbH, Nohfelden, In der Bruchwiese 5, 66625 Nohf...
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WELLGO Gerätetechnik GmbH, Nohfelden, In der Bruchwiese 5, 66625 Nohfelden.Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2006 12:24:00
WELLGO Gerätetechnik GmbH, Nohfelden (Industriegebiet, 66625 Nohfelden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der WELLGO GmbH Werkzeuge und Spritzgussteile mit Sitz in Nohfelden (Amtsgericht Saarbrücken HRB 80872) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 05.04.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.06.2006 wirksam geworden. Gegenstand: Die Herstellung von Kunststoffgeräten, insbesondere von Sanitärgeräten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heub-Schneider, Andreas, Nohfelden, *XX.XX.XXXX; Linn, Manfred, Neuhütten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heub-Schneider, Andreas aus Nohfelden,
Linn, Manfred aus Neuhütten