Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 15506
Firma: Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH
Sitz: Neunkirchen
Adresse: Hardenbergstraße 2, 66538 Neunkirchen
Veränderungen
HRB 15506: Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen, Hardenbe...
Veränderungen
HRB 15506: Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen, Hardenbe...
Veränderungen
HRB 15506: Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen, Hardenbe...
Veränderungen
HRB 15506:Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen, Hardenber...
Veränderungen
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen, Hardenbergstraße 2,...
Veränderungen
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen (Hardenbergstraße 2,...
Veränderungen
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen (Hardenbergstraße 2,...
Veränderungen
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen (Hardenbergstraße 2,...
Veränderungen
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen (Hardenbergstraße 2,...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.08.2006 12:23:00
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen (Hardenbergstraße 2, 66538 Neunkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.10.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2005 und der Provinzrversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2005 Teile des Vermögens des Vereins der Norddeutschen Pallottiner e. V. - Provinzialat der Pallottiner - mit Sitz in Limburg an der Lahn (AG Limburg an der Lahn VR 374) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Neunkirchen (Hardenbergstraße 2,...