Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 15028
Firma: Jenal Invest GmbH
Sitz: Homburg
Adresse: Mainzer Straße 77, 66424 Homburg
Löschungen von Amts wegen
Jenal Invest GmbH, Homburg (Mainzer Straße 77, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ...
Löschungsankündigungen
Jenal Invest GmbH, Homburg (Mainzer Straße 77, 66424 Homburg).Es ist beabsichtig...
Veränderungen
Jenal Invest GmbH, Homburg (Mainzer Straße 77, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ...
Veränderungen
Jenal Invest GmbH, Homburg, (Mainzer Straße 77, 66424 Homburg).Die Gesellschafte...
Veränderungen
Jenal Invest GmbH, Homburg (Mainzer Straße 77, 66424 Homburg). Die Gesellschafte...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.04.2005 14:46:00
Jenal Invest GmbH, Homburg (Mainzer Straße 77, 66424 Homburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SW Leasing Aktiengesellschaft mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3416) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.12.2004. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2004. Gegenstand der Gesellschaft: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Geschäftsführer: Jenal, Günter, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jenal, Günter aus Saarbrücken