Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 12578
Firma: Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH
Sitz: Saarbrücken
Adresse: Universität des Saarlandes, Campus, Gebäude A1 1, Starterzentrum, 66123 Saarbrücken
Veränderungen
HRB 12578: Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saa...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 12578: Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saa...
Veränderungen
HRB 12578: Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saa...
Veränderungen
HRB 12578: Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saa...
Veränderungen
HRB 12578: Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saa...
Veränderungen
HRB 12578:Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saar...
Veränderungen
HRB 12578:Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saar...
Veränderungen
HRB 12578:Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saar...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.10.2012 12:00:00
Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saarbrücken, Universität des Saarlandes, Campus, Gebäude A1 1, Starterzentrum, 66123 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2012 mit der WissenschaftlicheWeiterbildungsAkademie Saar GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 12798) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH, Saarbrücken, I...