Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 12280
Firma: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken
Sitz: Saarbrücken
Veränderungen
HRB 12280: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstat...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 07.06.2022 09:32:00
HRB 12280: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken, Saarbrücken, Johannisstr. 2, 66111 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen. Neuer Gegenstand: 1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die "Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen.Veränderungen
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